Vorsorge

Vorsorge

Die medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat auf der gesetzlichen festgeschriebenen Grundlage des § 12 Absatz 1 SGB V zu erfolgen. Die ärztlichen Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen wir als niedergelassene Ärzte auch nicht bewirken und dürfen die Krankenkassen nicht bewilligen.

Die „gesetzliche“ Vorsorge sieht neben Blutdruckmessung und der Untersuchung des Stuhls auf Blutbeimengungen lediglich eine körperliche Untersuchung vor, wobei die Haut, die äußeren Geschlechtsmerkmale und der Enddarm einschließlich Abtasten der Prostata vorgegeben ist.

Ihm Rahmen der gesetzlichen Vorsorge ist eine Urinuntersuchung nicht vorgesehen.

Es ist die übereinstimmende Auffassung des Berufsverbandes der Deutschen Urologen, dass diese Maßnahmen oftmals nicht ausreichen, um eine Krebserkrankung des Mannes rechtzeitig erkennen zu können. Wir erachten zusätzliche Untersuchungen für sinnvoll.

Die Früherkennung eines Tumors bietet eine deutlich höhere Chance zur Heilung dieser ernsthaften Erkrankung, z.B. Früherkennung Prostatakrebs. In großen Statistiken ist der Prostatakrebs als häufigste Tumorerkrankung bei Männern ab dem 60. Lebensjahr ausgewiesen worden.

Wir empfehlen Ihnen die Bestimmung des PSA-Wertes sowie die transrektale Prostatasonographie.

Wir empfehlen die urologische Früherkennungsuntersuchungen

Wir empfehlen individuell zusätzlich die erweiterte urologische Früherkennungsuntersuchung

Wir erachten es als unsere Pflicht, unsere Patienten auf ergänzenden Untersuchungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden diese Untersuchungen nach den GOÄ – Richtlinien (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet, da es sich nicht um eine zur vertragsärztlichen Versorgung gehörenden Leistung handelt, sondern um eine Wunschleistung.

Für Ihre Beratung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.